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   OVG Sachsen, 28.09.2023 - 6 B 25/23   

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https://dejure.org/2023,27488
OVG Sachsen, 28.09.2023 - 6 B 25/23 (https://dejure.org/2023,27488)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2023 - 6 B 25/23 (https://dejure.org/2023,27488)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2023 - 6 B 25/23 (https://dejure.org/2023,27488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, SächsBeWoG § 11 Abs. 1, SächsBeWoG § 11 Abs. 4
    Heimrecht; Selbstbestimmung; ambulant betreute Wohngemeinschaft; Demenz-Wohngruppe; vorläufiger Rechtsschutz gegen Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 SächsBeWoG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen heimrechtliche Anordnungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2023 - 6 B 25/23
    Nicht zuletzt ist zu beachten, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die angeordneten Maßnahmen nach § 11 Abs. 4 SächsBeWoG keine aufschiebende Wirkung haben und sich diese gesetzgeberische Grundentscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses - anders als in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung namentlich bei hier angenommenen offenen Erfolgsaussichten dahin auswirkt, dass es besonderer - von dem Antragsteller aufzuzeigender - Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f., v. 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 -, juris Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2023 - 6 B 25/23
    Nicht zuletzt ist zu beachten, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die angeordneten Maßnahmen nach § 11 Abs. 4 SächsBeWoG keine aufschiebende Wirkung haben und sich diese gesetzgeberische Grundentscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses - anders als in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung namentlich bei hier angenommenen offenen Erfolgsaussichten dahin auswirkt, dass es besonderer - von dem Antragsteller aufzuzeigender - Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f., v. 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 -, juris Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2023 - 6 B 25/23
    Nicht zuletzt ist zu beachten, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die angeordneten Maßnahmen nach § 11 Abs. 4 SächsBeWoG keine aufschiebende Wirkung haben und sich diese gesetzgeberische Grundentscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses - anders als in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung namentlich bei hier angenommenen offenen Erfolgsaussichten dahin auswirkt, dass es besonderer - von dem Antragsteller aufzuzeigender - Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f., v. 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 -, juris Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 14 CS 13.1790

    Dienstunfall (Zeckenbiss); Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2023 - 6 B 25/23
    Unterlässt die Behörde die gebotene Sachaufklärung liegt ein Verfahrensfehler vor, der im Klageverfahren nur unter den Voraussetzungen des § 46 VwVfG beachtlich ist; unabhängig davon kann sich eine mangelhafte Sachverhaltsmitteilung im Verwaltungsverfahren bei Ermessensentscheidungen auf die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auswirken und insoweit auch schon in eine im Eilrechtsschutz vorzunehmende Abwägung eingestellt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. Januar 2014 - 14 CS 13.1790 -, juris Rn. 17, 21, 26; Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 24 Rn. 58; Schneider, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 3. EL August 2022, § 24 VwVfG Rn. 161, 167; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 24 Rn. 36 ff.).
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